AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungs- und Systembeschreibung

Für die Benutzung von OnlineRes benötigt das Hotel lediglich einen aktiven OnlineRes Account. Sollte OnlineRes über eine CRS-2-way
Schnittstelle gepflegt werden, benötigt das Hotel eine aktive Schnittstelle. Die Einrichtung dieser Schnittstelle ist mit dem Fremdanbieter durch
den Kunden abzustimmen. Es können hier Zusatzkosten entstehen, welche durch den Kunden zu tragen sind. Das Hotel akzeptiert die gültigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotelfinder GmbH & Co. KG. Der Vertrag beinhaltet die Nutzung der Internetbuchungsmaschine
„OnlineRes“ für den Verkauf von Arrangements und Zimmern. Die Hotelfinder.de GmbH & Co.KG behält sich das Recht vor, die Leistungen der
Module zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Für Schlecht- oder Nichterfüllung der Leistungen des Netzbetreibers und
Hosters haftet die Hotelfinder.de GmbH & Co. KG nicht. Die Eingabe und die Pflege der Daten (Zimmerpreise, Kontingentpflege, Sperrdaten)
erfolgt online über OnlineRes bzw. über eine Schnittstelle durch ein Fremdsystem, durch das Hotel selbst. Die Hotelfinder GmbH & Co. KG
übernimmt keine Haftung für die Übertragung und die Verarbeitung in die Fremdsysteme bei direkter Schnittstelle. Das Hotel ist für die
einwandfreie Funktionsweise der hausinternen IT-Struktur selbst verantwortlich.

2. Lieferzeiten

Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 4 Wochen nach Auftragserteilung – Voraussetzung ist der Erhalt aller benötigten Daten. Der Zeitpunkt der
Auftragsumsetzung wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Die Lieferzeit ist eine Zeit in der das Produkt erfahrungsgemäß geliefert wird.
Verzögerungen aufgrund technischer Rückfragen, Prüfung der Systemvoraussetzungen, bzw. höherer Gewalt berechtigen nicht zum
Schadensersatz oder Rücktritt.

3. Vertragslaufzeit und Beendigung
Vertragsbeginn ist frühestens am letzten Tag der Schulung und spätestens 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung. Dieser Vertragsbeginn ist
maßgeblich für alle Module, die vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages geliefert werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24
Monate ab Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 24 Monate zu den gleichen Konditionen, die diesem
Vertrag zu Grunde liegen, falls er vor Vertragsablauf von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum
Jahresende, jedoch nicht vor Ablauf von 24 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Zahlung erfolgt jeweils
quartalsweise im Voraus. Der Auftraggeber ermächtigt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zum Bankeinzug der jeweils fälligen Beträge.
Der Auftragnehmer ist berechtigt aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht,
nicht vollständig bzw. nicht pünktlich nachkommt. Des Weiteren gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Verzug.
Demnach ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt die Leistungen zurückzubehalten. Dies gilt insbesondere für
die unter Punkt 1 genannten Leistungen, die wiederkehrend vom Auftragnehmer zu erbringen sind.

4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung
Für Schlecht- oder Nichterfüllung der Leistungen des Netzbetreibers und Hosters haftet die Hotelfinder GmbH & Co. KG nicht.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Verzug
ausgeschlossen, wenn die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
gemäß § 634 Nr. 4 BGB geltend macht. Grundlage ist das jeweilige unterzeichnete Schulungsprotokoll. Das Schulungsprotokoll ist innerhalb
von 20 Werktagen unterschrieben zurück zu senden. Geschieht dies nicht, wird keinerlei Haftung übernommen und der Supportanspruch
erlischt.
Für das Recht auf Minderung, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend, wobei zwischen den Vertragsparteien als
vereinbart gilt, dass Störungen die weniger als 48 Stunden andauern, nicht zur Minderung berechtigen.
Das Recht zu mindern, Schadenersatzansprüche sowie ein Rücktrittsrecht sind ausgeschlossen bei Ausfällen von Diensten wegen einer
außerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers liegenden Störung oder sonstiger technischer Hindernisse.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen
Die Einrichtungs- und Schulungsgebühren sind nach Lieferung und Abnahme durch den Auftraggeber fällig, spätestens jedoch 6 Wochen nach
Vertragsunterzeichnung.
Der Abnahme steht auch die Nutzung der erbrachten Leistung, des gelieferten Produktes in einem Zeitraum von 14 Tagen gleich.
Die laufenden monatlichen Gebühren sind jeweils 3 Monate im Voraus ab dem Einrichtungstermin zu entrichten. Dieser Vertrag gilt als
Rechnungsgrundlage für die monatlichen Gebühren.

6. Support
Der Support steht Werktags von 09.00 – 17.00 Uhr telefonisch und per E-Mail 7 Tage die Woche von 07.00 Uhr – 19.00 Uhr zur Verfügung.
Supportfälle die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen oder durch Verschulden des Auftraggebers oder Dritter entstanden
sind, können mit 28,75 € / 15 Minuten zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden.

7. Salvatorische Klausel
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im
Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach
den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen
Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

8. Gerichtsstandsvereinbarung
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch über dessen Zustandekommen und
Gültigkeit, sind ausschließlich die Gerichte in Rheine zuständig.

 
 
 
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